top of page

IHRE NOTARE IN DORTMUND

"WIR RICHTEN DEN BLICK AUF DAS GANZE"

Unsere Kanzlei wurde 1991 durch Dr. Alexander Puplick gegründet und besteht seit nunmehr 30 Jahren. Zwei hochqualifizierte Notare sind in unserer Kanzlei in Dortmund als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes in allen notariellen Anliegen für Mandanten aus dem In- und Ausland tätig.

 

Mit unserer außerordentlichen juristischen Kompetenz und Erfahrung, die Ihre Interessen unter ganzheitlichen Gesichtpunkten betrachtet, stellen wir sicher, dass Ihre Anliegen bei der Beurkundung vollste Berücksichtigung finden. Dabei achten wir insbesondere auch auf die kaufmännischen und unternehmerischen Aspekte.

DR. PUPLICK
& PARTNER mbB

NOTARE & RECHTSANWÄLTE

UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE

Die notarielle Beurkundung im Zusammenhang mit Immobilien, z.B. in den Bereichen des Immobilienkaufs, der Schenkung, des Bauträgervertrags, aber auch bei der Sicherheitenbestellung, wie zum Beispiel der Grundschulden, bildet nur einen Schwerpunkt unserer umfangreichen notariellen Tätigkeit. Weitere wichtige Tätigkeitsfelder sind gesellschaftsrechtliche Beurkundungen im Bereich der Unternehmensgründung, sowie der Unternehmensumstrukturierung und Unternehmensumwandlung.
 
Auch im Bereich des Unternehmenskaufs und der Unternehmensnachfolge von Gesellschaften, insbesondere bei der GmbH, Aktiengesellschaft, sowie bei Personengesellschaften stehen wir Ihnen als Notare in Dortmund gerne zur Verfügung.
 
Die Beratung und die Beurkundung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen bedürfen einer genauen Bedarfsanalyse und des Fingerspitzengefühls, so auch bei einem Wechsel des Güterstandes und der sogenannten Güterstandsschaukel. Eine gute Beratung bei familienrechtlichen Verträgen beugt Streitigkeiten vor und sorgt für einen sach- und interessengerechten Ausgleich.
 
Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht gehört unseres Erachtens zu den elementaren Vorkehrungen die von jedem rechtzeitig getroffen werden sollten. Wir stehen Ihnen für eine Beratung über Inhalt und Umfang einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie auch Betreuungsverfügung gerne zu Verfügung.
 
Testamente und Erbverträge schaffen Rechtssicherheit, insbesondere wenn Unternehmensbeteiligungen in den Nachlass fallen, die an besondere gesellschaftsrechtliche Regelungen verknüpft sind. Aber auch eine zunehmende Anzahl von Patchwork-Konstellationen bedarf besonderer Regelungen, da die erbrechtlichen Regelungen noch nicht an die neuen Familienverhältnisse angepasst wurden.
 
Bitte sprechen  Sie uns bei Fragen jederzeit an. Wir stehen Ihnen in allen notariellen Angelegenheiten gerne zur Verfügung und freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

FACHGEBIETE

Fachgebiete

UNSER SERVICE

Wir erbringen für Sie hochqualifizierte Leistungen in Verbindung mit einem kundenorientierten Service.

Wir kommunizieren mit Ihnen gerne auch über E-Mail. Dazu können wir Ihnen auf Wunsch anbieten, die Daten ausschließlich SSL-verschlüsselt zu übertragen. Die Daten werden an einem deutschen Serverstandort in einem Hochsicherheitszentrum gehostet.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir für Sie Ihre Web-Akte anlegen können!

Entwürfe von Urkunden sowie die nach Beurkundung für Sie bestimmten Ausfertigungen und (beglaubigten) Abschriften übersenden wir Ihnen auf dem Postwege, ergänzend auch auf Wunsch in elektronischer Form (als pdf-Dokument) oder über unsere Web-Akte. Umfangreiche Beurkundungen können wir auch auf einer CD gebrannt zu Ihrer Archivierung übermitteln.

RECHTLICHE HINWEISE
  • Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nach §§ 12 ff. Bundesdatenschutzgesetz zu dienstlichen Zwecken; in diese wird eingewilligt.

  • Zur Beurkundung müssen alle Beteiligten, soweit sie nicht bereits einmal als Beteiligte vor dem Notar aufgetreten sind, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Sind Namensänderungen (etwas durch Heirat) hierin nicht vermerkt, sind auch hierüber amtliche Urkunden (z.B. Heiratsurkunde) vorzulegen.

  • Erforderliche Erbscheine sind ausschließlich in Ausfertigung einzureichen.

  • Fertigt der Notar auftragsgemäß den Entwurf eines Vertrages, so fallen hierfür Gebühren an, auch wenn später keine Beurkundung erfolgt (GNotKG). Bei späterer Beurkundung vor dem Notar werden die Entwurfsgebühren mit den Beurkundungsgebühren verrechnet, fallen also nicht gesondert an.

  • Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins, den Sie bitte auch mit den weiteren Beteiligten abstimmen wollen, nehmen Sie bitte unter 0231/9095-0 oder notare@puplick-partner.de Kontakt mit uns auf.

 

Hier finden Sie ausführliche Informationen: 

DATENSCHUTZHINWEISE FÜR MANDANTEN | DATENSCHUTZ IN NOTARIELLEN ANGELEGENHEITEN

KONTAKT
bottom of page