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Das Grundbuch ist das wichtigste öffentliche Register wenn es um einen Grundstückskauf geht. Nur wer im Grundbuch eingetragen ist, gilt als Eigentümer.

Grundbucheinsicht. Historisches Stadtplan von Dortmund, in der Rechtsanwaltskanzlei auf der Seite Notarielle Beratung auf der Homepage der Rechtsanwälte und Notare Dr. Alexander Puplick, Beate Puplick, Peter Kreiner in Dortmund. Notar DR. ALEXANDER PUPLICK, Notar und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Verwaltungsrecht

GRUNDBUCH EINSICHT

GRUNDBUCHEINSICHT

Einsichtsrecht

Wenn Sie (Mit-) Eigentümer einer Immobilie sind oder ein berechtigtes Interesse an einem Grundstück vorweisen können, dürfen wir mit Ihrem Einverständnis das Grundbuch einsehen und Ihnen einen Grundbuchauszug einholen.

 

Elektronisches Grundbuch

 

Das Grundbuch befindet sich in der Regel bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte im jeweiligen Bezirk. Grundbucheinsichten nehmen wir -soweit möglich- über das elektronische Grundbuch vor, sodass wir alle notwendigen Informationen zur Fertigung des Vertragsentwurfes, insbesondere die Eigentums- und Schuldverhältnisse schnell zu können.

Notarkosten

Die (isolierte) Einsicht in das Grundbuch samt Mitteilung des Inhalts des Grundbuchs an einen Dritten kostet 15,00 EURO pro Grundbuch ( KV-Nr. 25209 Anlage 1 zum GNotKG) zzgl. Umsatzsteuer.

 

Die Erteilung eines unbeglaubigten Abdrucks aus dem Grundbuch auf Verlangen kostet 10,00 EURO pro Grundbuch ( KV-Nr. 25210 Anlage 1 zum GNotKG) zzgl. Umsatzsteuer.

 

Die Erteilung eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Grundbuch auf Verlangen kostet 15,00 EURO (KV-Nr. 25211 Anlage 1 zum GNotKG) zzgl. Umsatzsteuer.

 

Die elektronische Übermittlung einer unbeglaubigten Datei auf Verlangen kostet 5,00 EURO pro Grundbuch ( KV-Nr. 25212 Anlage 1 zum GNotKG) zzgl. Umsatzsteuer.

 

Die elektronische Übermittlung einer beglaubigten Datei auf Verlangen kostet 10,00 EURO pro Grundbuch ( KV-Nr. 25213 Anlage 1 zum GNotKG zzgl. Umsatzsteuer).

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Notarkosten.

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