NOTARKOSTEN
NOTARKOSTEN
Die entstehenden Notargebühren sind bei jedem Notar gleich. Alle Notare sind verpflichtet einheitlich abzurechnen.
Es ist uns wichtig, Sie umfassend darüber zu informieren, welche Notargebühren im Falle unserer Beauftragung entstehen.
Allgemeines
Der Notar ist verpflichtet nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abzurechnen.
Die Abrechnung des Notars unterliegt der Überprüfung seiner Dienstaufsichtsbehörde. Die Dienstaufsichtsbehörde prüft regelmäßig gemäß §§ 92, 93 BNotO, §§ 32, 33 DONot, ob der Notar korrekt nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet hat. Dabei sind nicht nur die richtige Anwendung der einzelnen Gebührentatbestände entscheidend sondern auch, ob der Notar die korrekte Wertermittlung, die der Gebührennote zugrunde zu legen ist, ermittelt hat.
Die Beteiligten sind gemäß § 95 GNotKG verpflichtet, bei der Wertermittlung mitzuwirken. Sie haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben.
Bei den nachfolgenden Berechnungen der Notargebühren sind wir von Beispielsfällen ausgegangen. Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen. Gerichtliche Gebühren sind nicht erfasst.
Notargebühren Grundstückskaufvertrag
Folgende Gebührentatbestände entstehen in der Regel im Rahmen der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages zu einem Preis von 200.000 € mit Vollzugstätigkeit sowie Einholung von Vorkaufsrechtsanfragen:
Beurkundungsverfahren Kaufvertrag, §§ 97 Abs. 1, 47 GNotKG
Geschäftswert:
200.000,00 €
Die Vollzugsgebühr fällt gemäß § 93 Abs. 1 S. 1 GNotKG nur einmal an.
Betreuungsgebühr, § 113 Abs. 1 GNotKG für Fälligkeitsüberwachung und Vollzugsüberwachung
Die Betreuungsgebühr fällt nur einmal an, gleich wie viele Betreuungstätigkeiten der Notar nach KV Nr. 22200 vornimmt.
Hierzu kommen Kosten für Dokumentenpauschale (KV 32001), Auslagenpauschale für Post-und Telekommunikationsleistungen (KV 32005), Einsicht in das elektronische Grundbuch (KV 32011) sowie Umsatzsteuer (KV 32014)
Gebühr:
870,00 €
KV Nummer:
21100
Satz:
2,0
Vollzugsgebühr § 112 GNotKG für
Vorkaufsrechtsanfrage (Vorbemerkung 2.2.1.1. Abs. 1 Z. 1 Anl. 1 zum GNotKG)
Einholung von Löschungsbewilligungen bezüglich eingetragener Grundschulden
Geschäftswert:
200.000,00 €
Gebühr:
217,50 €
KV Nummer:
21100
Satz:
0,5
Geschäftswert:
200.000,00 €
Gebühr:
217,50 €
KV Nummer:
22200 Nr. 2, 3
Satz:
0,5
Notargebühren Grundschuld
Gemäß § 53 GNotKG bestimmt sich der Wert der Grundschuld nach dem Nennbetrag der Schuld. Es entsteht die nachfolgende Netto-Gebühr:
In der Regel wird der Notar gleichzeitig beauftragt, dem Kreditinstitut eine Rangbescheinigung zu erteilen. Diese wird der Gläubigerin zusammen mit einer einfachen Ausfertigung der Grundschuldbestellung übersandt. Hierdurch entsteht die nachfolgende weitere Netto-Gebühr:
Geschäftswert:
180.000,00 €
Satz:
1,0
KV Nummer:
21200
Beurkundungsverfahren Grundschuld, § 53 Abs. 1 GNotKG
Gebühr:
408,00 €
Geschäftswert:
180.000,00 €
Satz:
0,3
KV Nummer:
25201
Rangbescheinigung, § 122 GNotKG
Gebühr:
122,40 €
Notargebühren für die Anmeldung einer GmbH mit individuellem Gesellschaftsvertrag
Es entstehen für nachfolgende Vorgänge Notargebühren:
1. Erstellung Gesellschaftervertrag
2. Bestellung Geschäftsführer
3. Erstanmeldung der GmbH zum Handelsregister
Die Anmeldung der GmbH hat einen bestimmten Geldwert, nämlich das einzutragende Kapital, § 105 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG.
Die Anmeldung wird jedoch mit dem Mindestwert von 30.000,00 € bewertet, § 105 Abs. 1 S. 2 GNotKG.
Die Anmeldung sowie die Belehrung des ersten Geschäftsführers sind Teil der GmbH-Anmeldung und nicht zusätzlich zu bewerten, § 86 Abs. 1 GNotKG. Die Erzeugung der XML-Strukturdaten löst eine 0,3-Vollzugsgebühr nach KV-Nr. 22114 GNotKG neben anderen Vollzugsgebühren und ohne Auftrag aus. Der Notar übernimmt außerdem die auftragsgemäße (treuhänderische) Überwachung der Einreichung der Registeranmeldung, damit diese erst nach Prüfung, dass die Leistung auf die Stammeinlagen erfolgt ist, geschieht. Hierdurch wird die korrekte Einzahlung der Einlagen überwacht. Hierfür muss der Notar eine Betreuungsgebühr KV Nummer 22200 Nr. 3 ansetzen. Die Überwachung liegt im Interesse des Geschäftsführers, der damit vor einer falschen Versicherung bewahrt wird und vermeidet einen weiteren Notarbesuch des Geschäftsführers nach Einzahlungen der Einlagen. Es entstehen folgende Gebühren:
1. Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
Geschäftswert: 30.000,00 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
40,88 €
2. Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses über die Geschäftsführerbestellung
Geschäftswert: 30.000,00 €
3. Anmeldung der GmbH zum Handelsregister
Geschäftswert: 30.000,00 €
Hinzu kommen die Gebühren des Handelsregisterverfahrens.
KV 21200 Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, §§ 97, 107
125,00 €
KV 22110 i.V.m. 22113 Liste der Gesellschafter, § 112
62,50 €
KV 32001 Dokumentenpauschale (21 Kopien)
3,15 €
KV 32002 Dokumentenpauschale (2 Dateien; 9 Seiten)
4,50 €
KV 32004 Post- und Telekommunikationsentgelte
20,00 €
Zwischensumme netto
215,15 €
zu zahlender Betrag
256,03 €
KV 21100 Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses,§§ 97, 108, 105
250,00 €
KV 32001 Dokumentenpauschale (4 Kopien)
0,60 €
KV 32002 Dokumentenpauschale (1 Datei; 3 Seiten)
1,50 €
KV 32004 Post- und Telekommunikationsentgelte
20,00 €
Zwischensumme netto
272,10 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
51,70 €
zu zahlender Betrag
323,80 €
KV 24102 Handelsregisteranmeldung mit Entwurf, §§ 119, 92 II, 105
62,50 €
KV 22200 Überwachung der Einzahlung des Stammkapitals, § 112
62,50 €
KV 22114 Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten, § 112
37,50 €
KV 32002 Dokumentenpauschale (1 Datei; 4 Seiten)
2,00 €
KV 32004 Post- und Telekommunikationsentgelte
20,00 €
Zwischensumme netto
184,50 €
zu zahlender Betrag
219,56 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
35,06 €
Notargebühren Gründung einer UG nach Musterprotokoll
Es entstehen für nachfolgende Vorgänge Notargebühren:
1. Beurkundung nach Musterprotokoll mit Stammkapital von 1.000,00 €
2. Erstanmeldung der UG zum Handelsregister
1. Notarkosten der Beurkundung nach Musterprotokoll mit Stammkapital von 1.000,00 € und einem Gesellschafter:
Geschäftswert: 1.000,00 €
Die Gründung durch zwei oder drei Personen löst eine 2,0-Gebühr nach KV Nr. 21100 aus und beträgt damit nicht 60,00 € sondern 120,00 €.
Bei Abweichung vom Musterprotokoll, etwa durch Aufnahme einer Vinkulierungsklausel bezüglich der Geschäftsanteile, liegt keine Gründung im vereinfachten Verfahren nach § 2 Abs. 1a GmbH-Gesetz mehr vor. Dies führt zwangsläufig auch zum Wegfall der kostenrechtlichen Privilegierung nach § 107 Abs. 1 S. 2 GNotKG, so dass in diesem Fall der Geschäftswert -auch bei Annahme eines Stammkapitals von 1.000,00 €-mit dem Mindestwert von 30.000,00 € gemäß § 107 Abs. 1 S. 1 GNotKG anzunehmen ist. Gleiches gilt, wenn z.B. zwei Geschäftsführer bestellt werden.
Sofern der Notar außerhalb des Musterprotokolls berät, z.B. über Wettbewerbsklauseln, Abfindungsregelungen, Erbregelungen, Vinkulierungsregelungen und Einräumung von Vorkaufsrechten sind diese nicht von der Beratung der Gründung der UG mit Musterprotokoll umfasst und müssen daher von dem Notar als Beratung eines individuellen Gesellschaftsvertrages gemäß KV Nr. 24200 abgerechnet werden. Der Rahmen beträgt nach Ermessen des Notars 0,3 bis 1,0 höchstens 125,00 €.
2. Notarkosten der Erstanmeldung der UG zum Handelsregister
Geschäftswert: 1.000,00 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
14,06 €
Hinzu kommen die Gebühren des Handelsregisterverfahrens.
KV 21200 Beurkundung des Musterprotokolls, §§ 97, 107
60,00 €
KV 32001 Dokumentenpauschale (12 Kopien)
1,80 €
KV 32002 Dokumentenpauschale (1 Datei; 4 Seiten)
2,00 €
KV 32004 Post- und Telekommunikationsentgelte
12,00 €
Zwischensumme netto
75,80 €
zu zahlender Betrag
90,20 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
14,40 €
KV 24102 Handelsregisteranmeldung mit Entwurf, §§ 119, 92 II, 105 V, 107 I 1 GNotKG
30,00 €
KV 22200 Überwachung der Einzahlung des Stammkapitals, § 112
15,00 €
KV 22114 Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten, § 112
15,00 €
KV 32002 Dokumentenpauschale (1 Datei; 4 Seiten)
2,00 €
KV 32004 Post- und Telekommunikationsentgelte
12,00 €
zu zahlender Betrag
88,06 €
Zwischensumme netto
74,00 €
Notargebühren für die Gründung einer OHG Für das Beurkundungsverfahren Handelsregisteranmeldung entstehen folgende Gebühren:
Beurkundungsverfahren Handelsregisteranmeldung
hier: OHG-Anmeldung mit vier Gesellschaftern
Geschäftswert: 75.000,00 €, §§ 105, 106, 112 GNotKG
Der Geschäftswert einer Anmeldung einer OHG mit zwei Gesellschaftern ist stets 45.000,00 €. Für den dritten und vierten Gesellschafter wird der Betrag um jeweils 15.000,00 € erhöht, § 105 Abs. 2, Abs. 3 S. 2 GNotKG. Für die OHG Anmeldung mit vier betroffenen Gesellschaftern ergibt sich damit ein Geschäftswert von insgesamt 75.000,00 €.
Notargebühren für die Errichtung einer GmbH & Co. KG
Es sind folgende notariellen Tätigkeiten zu unterscheiden:
1. Gründung und Anmeldung der Komplementär-GmbH
2. Gründung und Anmeldung der KG
Auf die Kostenbeispiele zur GmbH und KG wird verwiesen.
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
37,70 €
KV Nummer 21201 Nr. 5, Beurkundungsverfahren, Registeranmeldung
109,50 €
KV Nummer 22114, XML-Strukturdaten-elektronischer Vollzug
65,70 €
KV Nummer 32001, Dokumentenpauschale, fünf Seiten
0,75 €
KV Nr. 32002, Dokumentenpauschale Datei, 5 Scanseiten
2,50 €
KV Nummer 32005, Auslagenpauschale Post- und Telekommunikation
20,00 €
Rechnungsbetrag
236,15 €
Zwischensumme netto
198,45 €
Notargebühren Einzeltestament
Der Geschäftswert eines einseitigen Testaments ist der Vermögenswert, über den der Erblasser nach Abzug bestehender Schulden letztwillig verfügt, wobei der Schuldenabzug auf die Hälfte des Aktivvermögens begrenzt ist.
Verfügt der Erblasser nur über einen Bruchteil seines Vermögens, so ist dieser Wert, über den verfügt wird, abzüglich der Schulden bis zur Hälfte des Aktivvermögens als Geschäftswertes des Testaments anzusetzen.
Beispielsrechnung:
Geschäftswert: 600.000,00 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
212,19 €
KV 21200 Beurkundung des Testamentes, §§ 97, 102
1.095,00 €
KV 32001 Dokumentenpauschale (12 Kopien)
1,80 €
KV 32004 Post- und Telekommunikationsentgelte
20,00 €
Zwischensumme brutto
1.328,99 €
Zwischensumme netto
1.116,80 €
verauslagte Kosten für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer
15,00 €
Zu zahlender Betrag
1.343,99 €
Notargebühren gemeinschaftliches Testament
Der Geschäftswert eines gemeinschaftlichen Testaments ist der Vermögenswert, über den die Erblasser nach Abzug bestehender Schulden letztwillig verfügen.
Allerdings ist bei der Berechnung des Vermögens und dem Schuldenabzug darauf zu achten, dass die Vermögenswerte jedes Erblassers getrennt ermittelt werden und nur die eigenen Schulden des Erblassers von seinem Vermögen jeweils bis maximal zur Vermögenshälfte abzuziehen sind. Beispielsrechnung:
Vermögen Ehemann: 600.000,00 €
Schulden Ehemann: 300.000,00 €
Vermögen Ehefrau: 100.000,00 €
Schulden: 0,00 €
Geschäftswert: 400.000 €
KV 21100 Beurkundungsverfahren §§ 97, 36
1.570,00 €
KV 32001 Dokumentenpauschale (s/w)
3,15 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
302,70 €
KV 32004 Post- und Telekommunikationspauschale
20,00 €
Zwischensumme netto
1.593,15 €
Zwischensummen brutto
1.895,85 €
verauslagte Kosten für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer 2x 15,00 €
30,00€
Zu zahlender Betrag
1.925,85 €
Notargebühren Erbvertrag
Geschäftswert: 849.000,00 €
KV 21100 Beurkundung des Erbvertrages, §§ 97, 102
2.990,00 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
572,50 €
KV 32004 Post- und Telekommunikationsentgelte
20,00 €
Zwischensumme netto
3.013,15 €
Zu zahlender Betrag
3.615,65 €
KV 32001 Dokumentenpauschale (21 Kopien)
3,15 €
verauslagte Kosten für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer
30,00 €
Notargebühren Erbscheinsantrag
Der Geschäftswert richtet sich nach dem Nachlasswert.
Im Beispielsfall beurkundet der Notar die Eidesstattliche Versicherung und den Antrag, den Erbschein zu erteilen.
Nachlasswert: 170.549,26 €
KV 23300 Beurkundung des Erbscheinsantrages, § 40
408,00 €
KV 25102 Beglaubigung von drei Dokumenten
30,00 €
KV 32004 Post- und Telekommunikationsentgelte
20,00 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
87,19 €
Zwischensumme netto
458,90 €
Zu zahlender Betrag
546,09 €
KV 32001 Dokumentenpauschale (6 Kopien)
0,90 €
Notargebühren Ehevertrag / Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarung
Die Berechnung der Gebühren für einen Ehevertrag oder einer Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarung hängen davon ab, welche Vereinbarungen einen verschiedenen Gegenstand darstellen wie beispielsweise:
-
Regelungen zum Güterstand (z.B. Gütertrennung)
-
Übereignung von Immobilien
-
Unterhaltsregelungen
-
Versorgungsausgleichs Regelungen
-
Regelungen zum Haushalt
-
Regelungen zur Ehewohnung
-
Erbverzichtserklärungen
-
Pflichtteilsverzichtserklärungen
Wird beispielsweise in einem Ehevertrag lediglich vereinbart, dass eine Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes erfolgt, indem es zwar bei der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft verbleiben soll jedoch im Falle, wenn die Ehe geschieden wird, Gütertrennung gelten soll, ist das Vermögen der Eheleute zugrunde zu legen. Verbindlichkeiten sind bis zur Hälfte in Abzug zu bringen.
Beispiel:
Vermögen Ehemann
350.000,00 €
Verbindlichkeiten Ehemann
250.000,00 €
Vermögen Ehefrau
180.000,00 €
Verbindlichkeiten Ehefrau
0,00 €
Geschäftswert
355.000,00 €
KV 21100 Beurkundung des Ehevertrages, §§ 97, 100
1470,00 €
KV 32001 Dokumentenpauschale (8 Kopien)
1,20 €
KV 32004 Post- und Telekommunikationsentgelte
20,00 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
283,33 €
Zwischensumme netto
1.491,20 €
Zu zahlender Betrag
1.774,53 €
Notargebühren Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit Betreuungsverfügung
Die Vorsorgevollmacht ist eine allgemeine Vollmacht, deren Wertbestimmung in § 98 Abs. 3 GNotKG betroffen ist. Der Umfang der Vollmacht und die Vermögensverhältnisse des Vollmachtgebers sind gemäß § 36 Abs. 2 GNotKG zu berücksichtigen. Die Hälfte des Vermögens des Auftraggebers darf nicht überschritten werden. Der Höchstwert beträgt 1 Millionen EURO, § 98 Abs. 4 GNotKG. Schulden werden nicht abgezogen.
Patientenverfügungen und Betreuungsverfügung haben denselben Gegenstand. Da es sich um nichtvermögensrechtliche Angelegenheiten handelt wird ein Betrag von in der Regel 5.000 € nach billigem Ermessen gemäß § 36 Abs. 1 GNotKG angenommen. Von diesem Wert darf der Notar abweichen, wenn Vermögen besteht.
Addition
Vorsorgevollmacht
200.000,00 €
Patientenverfügung und Betreuung Verfügung
5.000,00 €
KV 21200 Beurkundungsverfahren Geschäftswert: 205.000,00 €
485,00 €
KV 32001 Dokumentenpauschale (s/w)
4,20 €
KV 32004 Post- und Telekommunikationsentgelte
20,00 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
96,75 €
Zwischensumme netto
509,20 €
Zwischensumme netto
605,95 € €
KV 32015 Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister
13,00 €
Zu zahlender Betrag
618,95 €
Geschäftswert
205.000,00 €
Notargebühren Unterschriftsbeglaubigung (ohne Entwurf)
Für die Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen ohne Entwurf Tätigkeit des Notars fällt grundsätzlich eine 0,2-Gebühr gemäß KV Nr. 25100 an. Diese Gebühr beträgt mindestens 20,00 € und max. 70,00 €. Für bestimmte Unterschriftsbeglaubigung ist eine Festgebühr i.H.v. 20,00 € vorgesehen, wie beispielsweise der Nachweis der Verwaltereigenschaft gemäß § 26 Abs. 3 WEG oder die Zustimmungserklärung des Eigentümers nach § 27 GBO mit dem damit verbundenen Löschungsantrag.
Geschäftswert: 5.000,00 €
KV 25100 Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf, § 121
20,00 €
KV 26001 Beglaubigung in fremder Sprache, Gebührensumme aus: 20,00 €
6,00 €
KV 25102 Beglaubigung von Dokumenten (4 Seiten á 10,00 €)
20,00 €
Zwischensumme netto
51,00 €
KV 32004 Post- und Telekommunikationsentgelte
5,00 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
9,69 €
zu zahlender Betrag
60,69 €
Notargebühren Beglaubigung eines Dokumentes
Beglaubigt der Notar ein Dokument, erhält er hierfür ein Euro für jede Seite und mindestens zehn Euro und zwar unabhängig davon, ob die zu beglaubigen Kopie selbst gefertigt oder ihm diese vorgelegt wird.
Übermittelt der Notar eine beglaubigte Abschrift, die Fremdurkunde ist, an das Gericht, an eine Behörde oder an einen Dritten, erhält er hierfür die Vollzugsgebühr KV Nr. 22124, somit den Festbetrag i.H.v. 20 €.
Fertig der Notar dem Beglaubigungsvermerk auf Wunsch in fremder Sprache, steht ihm hierfür neben der beglaubigten Gebühr die Gebühr KV Nummer 26001 zu. Diese beträgt 30 % von der Beglaubigungsgebühr.
KV 25102 Beglaubigung von Dokumenten , 2 Seite(n)
10,00 €
KV 25102 Beglaubigung von Dokumenten , 2 Seite(n)
10,00 €
KV 25102 Beglaubigung von Dokumenten , 2 Seite(n)
10,00 €
Zwischensumme netto
36,00 €
KV 26001 Vermerk in fremder Sprache für ein Dokument
6,00 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 %
6,84 €
zu zahlender Betrag
42,84 €