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Einige Rechtsgeschäfte haben für die Beteiligten eine besondere wirtschaftliche und persönliche Tragweite. Für diese schreibt der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung vor. Damit soll sichergestellt werden, dass die Beteiligten durch einen rechtskundigen und neutralen Notar auf die rechtliche Tragweite hingewiesen werden und eine rechtssichere Vereinbarung, die dem freien Willen der Beteiligten entspricht, abgeschlossen wird.

Vertragsunterzeichnung

NOTARIELLE BEURKUNDUNG

NOTARIELLE BEURKUNDUNG

Notarielle Beurkundung


Wir beraten Sie in allen Fragen der Vertragsgestaltung, insbesondere im Bereich des Immobilienrechts, des Handles- und Gesellschaftsrecht sowie des Familienrecht und Erbrechts.

 

Vor der Beurkundung führen wir einen Besprechungstermin durch. Sie erhalten vor der Beurkundung einen Entwurf, so dass Sie sich mit dem Inhalt der Urkunde auseinandersetzen und wir Ihre Fragen beantworten können.

 

Rechtsgeschäfte von besonderer Tragweite sind nach unserer Rechtsordnung u.a.:

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