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Notar / Dortmund Puplick & Partner

Jeder Beurkundungsvorgang erfordert eine unterschiedliche Bearbeitungsdauer. Die Fertigung der Entwürfe der notariellen Urkunden hängt im Wesentlichen davon ab, wie schnell wir alle Informationen erhalten.

BEARBEITUNGSZEITEN & BEARBEITUNGSDAUER. Foto einer Bibliothek mit Rechtsdokumenten und Urkunden, in der Rechtsanwaltskanzlei auf der Seite Notarielle Beratung auf der Homepage der Rechtsanwälte und Notare Dr. Alexander Puplick, Beate Puplick, Peter Kreiner in Dortmund. Notar DR. ALEXANDER PUPLICK, Notar und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Verwaltungsrecht

BEARBEITUNGSZEITEN

& BEARBEITUNGSDAUER

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BEARBEITUNGSZEITEN & BEARBEITUNGSDAUER

Grundstückskaufvertrag

 

Sobald der Auftrag eingeht, holen wir einen Grundbuchauszug ein und erstellen spätestens innerhalb von drei Tagen einen ersten Entwurf, den wir den Beteiligten übersenden.

 

Der Termin zur Beurkundung muss mit allen Beteiligten abgestimmt sein.

 

Handelt es sich um einen sogenannten Verbrauchervertrag im Sinne des § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG, darf die Beurkundung erst zwei Wochen nach Erhalt des Entwurfs an den Verbraucher erfolgen.

 

Nach der Beurkundung erhalten Sie in aller Regel innerhalb von zwei Tagen eine sogenannte Reinschrift des beurkundeten Vertrags übersandt. Zugleich beginnt die sogenannte Abwicklung des Vertrages. Hierzu werden alle für den Vollzug der Urkunde erforderlichen Schreiben an die zu beteiligenden Behörden und Dritten gefertigt, wie z.B. an das Grundbuchamt, Handelsregister, Banken, Gutachterausschuss, Finanzamt, Verwalter etc.

 

Wie schnell das Eigentum sodann umgeschrieben wird, hängt maßgeblich von der Bearbeitungsdauer des Gerichts ab und welche weiteren Besonderheiten der Grundstückskaufvertrag aufweist.

 

Insbesondere bei der Beteiligung von Minderjährigen kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen, wenn durch das Gericht ein Ergänzungspfleger bestellt werden muss.

 

 

Firmengründung

 

Nach der Beurkundung melden wir alle erforderlichen Vorgänge beim Handelsregister online an. Registervorgänge werden daher sehr zeitnah durch die Registergerichte erledigt.

 

 

Grundbuch- und Handelsregistereinsicht

 

Registereinsichten in das Grundbuch oder Handelsregister werden unverzüglich bearbeitet, soweit Zugang zum entsprechenden Register besteht.

 

 

Notarielle Vertreterbescheinigungen

 

Notarielle Vertretungsbescheinigungen werden ebenfalls zeitnah ausgestellt.

 

 

Rangbescheinigungen

 

Für Kreditinstitute benötigte Rangbescheinigungen benötigen eine Bearbeitungszeit von ca. zwei bis drei Arbeitstagen.

 

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Notarkosten

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Alle für die notarielle Tätigkeit zu erhebenden Gebühren werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erhoben. Der Notar ist gemäß § 17 der Bundesnotarordnung (BNotO) verpflichtet, hiernach abzurechnen. Auf der Basis des Wertes des Rechtsgeschäftes erfolgt die Gebührenabrechnung.

 

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Notarkosten.

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