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NOTARIELLE BERATUNG

Der Notar nimmt eine neutrale und objektive Stellung ein. Daher berät und betreut er die Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Dabei muss der Notar gemäß § 17 Abs. 1 BeurkG den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt aufklären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite der Angelegenheit belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift (Urkunde) wiedergeben.

 

Der Notar ist gehalten, sich regelmäßig über die aktuelle Rechtsprechung der obersten Gerichte zu informieren. Erkennt der Notar, dass einem der Beteiligten ein Schaden entstehen könnte oder sieht er Risiken für einen der Beteiligten, dann ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen und alternative Lösungen vorzuschlagen.

Notarielle Auskunft und Beratung Foto einer Büro- und Besprechungsszene auf der Seite Notarielle Beratung auf der Homepage der Rechtsanwälte und Notare Dr. Alexander Puplick, Beate Puplick, Peter Kreiner in Dortmund. Notar DR. ALEXANDER PUPLICK, Notar und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Verwaltungsrecht

NOTARIELLE BERATUNG

Notarielle Auskunft und Beratung


Wir beraten Sie in allen Fragen der Vertragsgestaltung, insbesondere im Bereich des Immobilienrechts, des Handles- und Gesellschaftsrecht sowie des Familienrecht und Erbrechts.

 

 

Notarkosten


Alle für die notarielle Tätigkeit zu erhebenden Gebühren werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erhoben. Der Notar ist gemäß § 17 der Bundesnotarordnung (BNotO) verpflichtet, hiernach abzurechnen. Auf der Basis des Wertes des Rechtsgeschäftes erfolgt die Gebührenabrechnung.

 

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Notarkosten.
 

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