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Video, Puplick Notar Dortmund. Im Kronenburg -Forum® finden regelmäßig Vorträge zum Thema Grundstück und Immobilienkauf statt. Die von Puplick Notare in Dortmund initiierte Vortragsreihe heißt "Ratgeber zum Immobilienkauf" - "Der Grundstückskaufvertrag - ein Update für die Praxis" und befasst sich sich mit relevanten Themen wie dem Entwurf des Kaufvetrags, der Beurkundung des Kaufvertrags, sowie seiner Abwicklung. Notar Dortmund - Weitere Themen: Immobilien, Grundstückskaufvertrag, Grundbucheinsicht, Wohnungseigentum, Grundschuld, Bauträgervertrag, Grundpfandrechte, Grundschuldbestellung, Kreditsicherung, Sicherungsabtretung, Eigentumswohnung , Eigentümerversammlung, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Bauträger, Immobilienkaufvertrag, Baubeschreibung

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PUPLICK IHRE NOTARE | FACHANWÄLTE & RECHTSANWÄLTE IN DORTMUND

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Anläßlich unserer im Kronenburg-Forum® stattfindenden Vortragsreihe „Ratgeber zum Immobilienkauf“ haben wir für Sie relevante Informationen unter dem Thema „Der Grundstückskaufvertrag - ein Update für die Praxis“ zusammengestellt. Die hieraus entstandenen fünf Videosequenzen verschaffen Ihnen einen Einblick zu aktuellen und wichtigen Themen bei der Veräußerung oder dem Erwerb eines Immobilienobjektes.

Für Ihre Anregungen und ergänzenden Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung -

rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail! 

 

Ihre Notare    •   Dr. Alexander Puplick    •    Beate Puplick

DER GRUNSTÜCKSKAUFVERTRAG -

EIN UPDATE FÜR DIE PRAXIS

TEIL 1 - BETEILIGTE UND GRUNDBUCH

Teil-1
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Teil 1

 

In der Sequenz „Beteiligte und Grundbuch" wird der grundsätzliche Informationsbedarf auch des Urkundsnotars erläutert und Besonderheiten auf Seiten der Beteiligten, wie z. B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, nach Todesfällen oder die durch das Beurkundungsgesetz geregelte „Wartefrist von zwei Wochen", wenn an einem Grundstückskaufvertrag Unternehmer und Verbraucher beteiligt sind. Schauen Sie hier einmal rein und verschaffen Sie sich einen ersten Überblick! 

TEIL 2 - DAS GRUNDSTÜCK UND SEINE LAGE

Teil-2
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Teil 2

 

Der 2. Teil beschäftigt sich mit dem Grundstück, seiner Lage und dem Inhalt des Grundbuchs, wie es aufgebaut ist und welche Regelungen es enthält. Anhand praktischer Beispiele erhalten Sie einen Überblick zu einem Katasterplan, dem Bestandsverzeichnis und den drei Abteilungen des Grundbuchs. Besonderheiten bei den Eigentümern (Abt. I) und typische Eintragungen in Abteilung II, wie z.B. Dienstbarkeiten, Erbenvermerke werden ebenso besprochen wie die Eintragungen in Abteilung III - und dies anhand eines beispielhaften Grundbuchauszuges! Informieren Sie sich hier!

TEIL 3 - SCHULDRECHTLICHE VEREINBARUNGEN

Teil-3
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Teil 3

 

Die schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer bilden das Kernstück eines jeden Grundstückskaufvertrages. Hierin enthalten sind die wechselseitigen Verpflichtungen der Beteiligten, die Leistung und Gegenleistung, Fälligkeit und die Beschreibung des Kaufobjekts - seine Beschaffenheit.

 

Verschiedene Gestaltungen werden anhand von Beispielen erläutert, wie z. B. das von dem Verkäufer noch bewohnte Objekt und Räumungsverpflichten, Wohnungs- und Nießbrauchsrechte. Praxisnahe Fälle erläutern Ihnen die „Beschaffenheit des Kaufobjektes", die Bedeutung mündlicher und schriftlicher Erklärungen zu dem Kaufobjekt, auch von Exposés, die Begriffe der „vollständigen Erschließung", Erschließungs- und Anliegerbeiträge.

 

Die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung und übliche vertragliche Vereinbarungen zu Ausschluss und Begrenzung werden verständlich mit Beispielen besprochen. Zu diesen und anderen vertraglichen Vereinbarungen schauen Sie hier im 3. Teil nach.

TEIL 4 - DAS VERMIETETE OBJEKT

Teil-4
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Teil 4

 

Der 4. Teil bespricht typische Fragen aus Anlass des Erwerbs oder der Veräußerung eines vermieteten Objekts, sei es eine Eigentumswohnung, ein Wohn- oder Geschäftshaus. Welche Informationen benötigt der Käufer, auf welche Dokumente wird Bezug genommen und sind besondere Mieterschutzbestimmungen oder ein Mietervorkaufsrecht zu beachten? Wie wirkt sich der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" für den Erwerber wirklich aus? Was gilt für Mieten, Kautionen und Mietanpassungen? Antworten finden Sie hier! 

TEIL 5 - FOTOVOLTAIK & SOLARTHERMIEANLAGEN

Teil-5
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Teil 5

 

Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen nehmen in ihrer Bedeutung für die Energie- und Wärmegewinnung stetig zu. Ist ein Ein- oder Mehrfamilienhaus so ausgerüstet, ergibt sich bei Veräußerung und Erwerb des Objektes ein weiterer Regelungsbedarf. Was gilt in Bezug auf die Gewährleistungsansprüche des Herstellers für Module und Wechselrichter? Versicherungs- und Einspeisungsverträge sind ebenso zu beachten wie Abrechnungsstichtage und Umsatzsteuerfragen. Teil 5 informiert Sie!

Beteiligte und Grundbuch
Das Grundstück und seine Lage
Schuldrechtliche Vereinbarungen
Das vermietete Objekt und seine Lage
Fotovoltaik und Solarthermieanlagen
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