
EINHOLUNG VON REGISTERAUSZÜGEN
EINHOLUNG VON REGISTERAUSZÜGEN
Die Einholung von Auszügen aus dem Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister sind oft im Zusammenhang mit der Erstellung von Vertreterbescheinigungen erforderlich, damit sich der Vorstand oder die Geschäftsführung nach außen hin legitimieren kann.
Einholung von Registerauszügen
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In den meisten Teilen Deutschlands besteht bereits ein Zugang zum elektronischen Handelsregister, sodass wir Ihnen die gewünschten Informationen kurzfristig beschaffen können.
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Erforderliche Vertreterbescheinigungen können auf diese Weise oftmals binnen eines Tages erstellt werden.
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Notarkosten
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Alle für die notarielle Tätigkeit zu erhebenden Gebühren werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erhoben. Der Notar ist gemäß § 17 der Bundesnotarordnung (BNotO) verpflichtet, hiernach abzurechnen. Auf der Basis des Wertes des Rechtsgeschäftes erfolgt die Gebührenabrechnung.
