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Einholung von Registerauszügen. Historisches Wandmosaik in der Rechtsanwaltskanzlei auf der Seite Notarielle Beratung auf der Homepage der Rechtsanwälte und Notare Dr. Alexander Puplick, Beate Puplick, Peter Kreiner in Dortmund. Notar DR. ALEXANDER PUPLICK, Notar und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Verwaltungsrecht

EINHOLUNG VON REGISTERAUSZÜGEN

EINHOLUNG VON REGISTERAUSZÜGEN

Die Einholung von Auszügen aus dem Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister sind oft im Zusammenhang mit der Erstellung von Vertreterbescheinigungen erforderlich, damit sich der Vorstand oder die Geschäftsführung nach außen hin legitimieren kann.

Einholung von Registerauszügen

In den meisten Teilen Deutschlands besteht bereits ein Zugang zum elektronischen Handelsregister, sodass wir Ihnen die gewünschten Informationen kurzfristig beschaffen können.

Erforderliche Vertreterbescheinigungen können auf diese Weise oftmals binnen eines Tages erstellt werden.

Notarkosten

Alle für die notarielle Tätigkeit zu erhebenden Gebühren werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erhoben. Der Notar ist gemäß § 17 der Bundesnotarordnung (BNotO) verpflichtet, hiernach abzurechnen. Auf der Basis des Wertes des Rechtsgeschäftes erfolgt die Gebührenabrechnung.

 

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Notarkosten.

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